Dezentrale Wohngruppe nach § 35a SGB VIII "Interino" für traumatisierte Kinder und Kinder mit unsicherem Bindungsverhalten

Räumliche Ausstattung

 

Nasgenstadt ist ein Teilort der Großen Kreisstadt Ehingen (Donau) im Alb-Donau-Kreis in Baden-Württemberg. Das Dorf wurde im Jahr 1971 nach Ehingen eingemeindet. Die Kreisstadt Ehingen liegt am Fuße des Biosphärengebiets der Schwäbischen Alb ca. 23 Kilometer südwestlich von Ulm. Von Nasgenstadt aus ist Ehingen sowohl zu Fuß als auch mit den öffentlichen Verkehrsmitteln schnell und unkompliziert zu erreichen. Eine Teilhabe der Kinder und Jugendlichen am gesellschaftlichen Leben kann aufgrund vieler Sport- und Kulturvereine, aber auch über mannigfaltige Freizeitangebote garantiert werden. Nasgenstadt vereint somit die Vorteile einer Stadt mit einem reizarmen Leben auf dem Land.

Das großzügige Einfamilienhaus befindet sich auf einem ca. 1.400 qm großem Grundstück am Ortsrand von Nasgenstadt in Südhanglage. Der eingewachsene Garten vermittelt das Gefühl von Geborgenheit und Sicherheit und bietet ausreichend Platz zum Spielen. Die Wohnfläche von ca. 300 qm verteilt sich auf vier Etagen. Mit viel Liebe zum Detail passt sich das Haus den Bedürfnissen seiner Bewohner*innen an. Im Erdgeschoss befindet sich die Wohnküche mit großem Essplatz. Ein weiterer Sitz-/Essplatz ist galerieartig mit dem Wohnraum verbunden, der sich ein paar Treppenstufen, splitlevelartig versetzt eine Ebene tiefer befindet. Das Wohnzimmer imponiert durch seine Höhe und seinem Lichteinfall. Auf dieser Ebene befindet sich auch das Büro der Einrichtung. Vom Wohnzimmer aus gelangen die Kinder auf die sonnige Südterrasse.

Die sechs geräumigen Kinderzimmer – teilweise ebenfalls mit Terrasse resp. Balkon – und das Bereitschaftszimmer befinden sich auf der dritten Ebene. Insgesamt verfügt das Haus über drei Bäder und zwei separate WCs. Ein Kreativ- und Entspannungsraum befinden sich im Souterrain. Auf der 125 qm große Nutzfläche befindet sich noch eine Sauna sowie eine Dusche und WC.

 

Lebensform 

 

Die Lebensgemeinschaft mit sechs betriebsgenehmigten Plätzen bietet den Kindern und Jugendlichen aufgrund der personellen Ausstattung individuelle Betreuung an. Die Plätze sind ausgelegt auf junge Menschen, die in größeren Gruppen seelisch überfordert sind. Trauma ist nicht nur eine klinisch anerkannte, individuelle seelische Störung, sondern muss auch als Symptom einer gesellschaftlichen Störung, als soziales Phänomen verstanden werden. Traumatisierte Kinder und Jugendliche haben unsäglich vielfältige und leidvolle eigene Gewalterfahrungen und/oder waren Augenzeugen dieser. Die gesellschaftliche Verantwortung begrenzt sich aber nicht nur darauf, die Mittel zur Verfügung zu stellen das Gebotene zu tun, die Mitarbeiter*innen der stationären Jugendhilfe haben darüber hinaus den gesetzlichen Auftrag mit diesen vulnerablen Kindern und Jugendlichen pädagogisch verantwortlich zu arbeiten. Wir sind aufgefordert, diesen auch durch Vernachlässigung der basalen Grundbedürfnisse gezeichneten Kindern und Jugendlichen Überlebenshilfen anzubieten, um die Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in dieser Gesellschaft (wieder) zu ermöglichen. Als förderlicher pädagogischer Ort (Winkler 1998) zeichnen wir uns dadurch aus, dass wir Schaden abwehren, die alltägliche Versorgung gewährleisten, Fehlerfreundlichkeit fordern und fördern, und persönliche Beziehungen anbieten. So ermöglichen wir den bei uns lebenden Kindern und Jugendlichen alternative Verarbeitung ihrer sowohl entwicklungstypischen als auch traumaspezifischen Konflikte. Hierzu gehören Erfahrungen der Selbstwirksamkeit über ein erfolgreiches Handeln in der Alltagswelt; Erfahrungen des Selbstwertes über Rückmeldungen durch signifikante Andere, sowie Erfahrungen der Selbst-Einbindung über eine Integration in eine größere Gemeinschaft (Dörr 2013 ebd. :17).

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