Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung 
(§ 41 SGB VIII)

Zur Verselbständigung bieten wir Jugendbetreutes Wohnen nach § 41 SGB VIII an. Bevor der junge Mensch die Wohngruppe verlässt, sind seine lebenspraktischen Fertigkeiten so weit fortgeschritten, dass ihm der Umgang mit öffentlichen Einrichtungen/Ämtern möglich ist. Der/die Jugendliche verwaltet sein/ihr Taschengeld i.d.R. selbstständig über ein Girokonto. Darüber hinaus hat er/sie gelernt, angemessen mit dem ihm/ihr zur Verfügung stehenden Geld umzugehen. Das Zubereiten einer Mahlzeit unter Berücksichtigung einer gesunden Ernährung ist geübt, ebenso wie planvolles Einkaufen und das Verwalten der Lebensmittel.

Der/die junge Erwachsene ist über seine/ihre Rechte und Pflichten der Volljährigkeit aufgeklärt. Wir unterstützen die jungen Menschen in der Beschaffung und Einrichtung einer passenden Wohnung und geben Hilfestellung in behördlichem Schriftverkehr beispielsweise bei Anträgen für Wohngeld, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) etc. Sollte unterstützende Hilfe in einem Strafverfahren notwendig werden, erfährt der junge Mensch diese Hilfe durch unsere Betreuung.

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