Dezentrale Wohngruppe nach § 35a SGB VIII "Plan-B" für traumatisierte Kinder und Kinder mit unsicherem Bindungsverhalten

Räumliche Ausstattung

 

Altheim ist eine kleine Gemeinde mit ca. 600 Einwohnern, nahe Ehingen im Alb-Donau-Kreis/ Baden-Württemberg. Altheim liegt am Südhang der Schwäbischen Alb auf dem Hochsträß, südwestlich von Ulm und nahe der Kreisstadt Ehingen (Donau). Die Gemeinde grenzt im Norden an die Stadt Schelklingen, im Osten an die Stadt Erbach, im Süden an Ehingen und im Westen an Allmendingen. Die Einrichtung liegt im alten Teil des durch Landwirtschaft geprägten Ortes. Der Ort hat einen in der Jugendarbeit sehr aktiven Sportverein mit einer Fußball-, Tennis- und Turnabteilung. Weitere sportliche Aktivitäten bieten Allmendingen und Ehingen mit mehreren Fitnessstudios und weiteren Sport- und Reitvereinen. Die Einrichtung hat ein hohes Ansehen und ist im Ort gut integriert.

Das Haus ein freistehendes Zweifamilienhaus auf einem 625 qm großen Grundstück in 89605 Altheim. Der Gartenbereich steht der Wohngruppe zur Verfügung.

Die Räumlichkeiten befinden sich im Unter- und im 1. Obergeschoss und haben eine Gesamtfläche von ca. 200 qm. Es sind sechs Kinderzimmer und zwei Betreuerzimmer vorhanden. Ein großes Wohnzimmer bietet ausreichend Platz zum Spielen, Lernen und Relaxen. Die großzügige Wohnküche bietet Platz zum Essen, für Gruppengespräche und als Ausweichmöglichkeit zum Wohnzimmer. Die Toilette ist vom geräumigen Badezimmer getrennt. Im 1. Obergeschoss befinden sich ein weiteres Badezimmer, sowie ein Aufenthaltsraum.

 

Lebensform

 

Die Lebensgemeinschaft mit sechs betriebsgenehmigten Plätzen bietet den Kindern und Jugendlichen aufgrund der personellen Ausstattung individuelle Betreuung an. Die Plätze sind ausgelegt auf junge Menschen, die in größeren Gruppen seelisch überfordert sind. Trauma ist nicht nur eine klinisch anerkannte, individuelle seelische Störung, sondern muss auch als Symptom einer gesellschaftlichen Störung, als soziales Phänomen verstanden werden. Traumatisierte Kinder und Jugendliche haben unsäglich vielfältige und leidvolle eigene Gewalterfahrungen und/oder waren Augenzeugen dieser. Die gesellschaftliche Verantwortung begrenzt sich aber nicht nur darauf, die Mittel zur Verfügung zu stellen das Gebotene zu tun, die Mitarbeiter*innen der stationären Jugendhilfe haben darüber hinaus den gesetzlichen Auftrag mit diesen vulnerablen Kindern und Jugendlichen pädagogisch verantwortlich zu arbeiten. Wir sind aufgefordert, diesen auch durch Vernachlässigung der basalen Grundbedürfnisse gezeichneten Kindern und Jugendlichen Überlebenshilfen anzubieten, um die Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in dieser Gesellschaft (wieder) zu ermöglichen. Als förderlicher pädagogischer Ort (Winkler 1998) zeichnen wir uns dadurch aus, dass wir Schaden abwehren, die alltägliche Versorgung gewährleisten, Fehlerfreundlichkeit fordern und fördern, und persönliche Beziehungen anbieten. So ermöglichen wir den bei uns lebenden Kindern und Jugendlichen alternative Verarbeitung ihrer sowohl entwicklungstypischen als auch traumaspezifischen Konflikte. Hierzu gehören Erfahrungen der Selbstwirksamkeit über ein erfolgreiches Handeln in der Alltagswelt; Erfahrungen des Selbstwertes über Rückmeldungen durch signifikante Andere, sowie Erfahrungen der Selbst-Einbindung über eine Integration in eine größere Gemeinschaft (Dörr 2013 ebd. :17).

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