Dezentrale Wohngruppe nach § 35a SGB VIII "Plan-C" für traumatisierte Kinder und Kinder mit unsicherem Bindungsverhalten

Räumliche Ausstattung

 

Rechtenstein ist eine kleine Gemeinde mit ca. 300 Einwohnern und liegt malerisch zwischen Riedlingen und Munderkingen am oberen Donautal. Die reizarme, idyllische sowie ursprüngliche Umgebung lädt zu Erkundungstouren und zur aktiven Freizeitgestaltung ein. Mannigfaltige Naturdenkmäler, sowie eine hervorragende Nahverkehrsanbindung, ermöglichen eine unkomplizierte Umsetzung dieser. Die am Rande eines Wohngebietes gelegene Wohngruppe bietet einen unverbauten Blick auf den Flusslauf der Donau sowie auf den dazwischen gelegenen Spielplatz. Die Vereinsangebote ermöglichen eine Inklusion der Kinder und Jugendlichen in das Dorfleben. 

Das Haus verfügt über drei Etagen, die klar voneinander getrennt werden und/oder auch eine Einheit bilden können. Auf der oberen Etage befinden sich zwei großzügige Kinderzimmer sowie ein Bereitschaftszimmer, ein Badezimmer, ein Wohn-/Aufenthaltsraum und eine Teeküche. Das Erdgeschoss verfügt über vier Kinderzimmer sowie über ein weiteres Bereitschaftszimmer und einem Badezimmer mit separaten WC. Die Platzierung der Bereitschaftszimmer erfolgte unter dem Schutzaspekt der Bewohner*innen. Die großzügige räumliche Ausstattung und eine personelle Besetzung, die nach den Bedarfen der Kinder ausgerichtet ist, ermöglichen eine Zusammenarbeit und/oder eine getrennte Arbeitssituation. Hierdurch kann eine schrittweise Gruppenkompatibilität geübt werden. Im unteren Wohnbereich befindet sich ein Abstellraum zur Unterbringung der Fahrräder, ein Spielraum mit Tischkicker und der Küchen-/Essbereich. Die unteren Räume sind unmittelbar mit dem Garten verbunden, lichtdurchflutet und unter therapeutischen Gesichtspunkten farblich gestaltet. Als unabhängiger Bereich kann auch dieser, falls notwendig, verschlossen werden. Das Badezimmer der Betreuer findet sich im unteren Bereich.

 

Lebensform

 

Die Lebensgemeinschaft mit sechs betriebsgenehmigten Plätzen bietet den Kindern und Jugendlichen aufgrund der personellen Ausstattung individuelle Betreuung an. Die Plätze sind ausgelegt auf junge Menschen, die in größeren Gruppen seelisch überfordert sind. Trauma ist nicht nur eine klinisch anerkannte, individuelle seelische Störung, sondern muss auch als Symptom einer gesellschaftlichen Störung, als soziales Phänomen verstanden werden. Traumatisierte Kinder und Jugendliche haben unsäglich vielfältige und leidvolle eigene Gewalterfahrungen und/oder waren Augenzeugen dieser. Die gesellschaftliche Verantwortung begrenzt sich aber nicht nur darauf, die Mittel zur Verfügung zu stellen das Gebotene zu tun, die Mitarbeiter*innen der stationären Jugendhilfe haben darüber hinaus den gesetzlichen Auftrag mit diesen vulnerablen Kindern und Jugendlichen pädagogisch verantwortlich zu arbeiten. Wir sind aufgefordert, diesen auch durch Vernachlässigung der basalen Grundbedürfnisse gezeichneten Kindern und Jugendlichen Überlebenshilfen anzubieten, um die Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in dieser Gesellschaft (wieder) zu ermöglichen. Als förderlicher pädagogischer Ort (Winkler 1998) zeichnen wir uns dadurch aus, dass wir Schaden abwehren, die alltägliche Versorgung gewährleisten, Fehlerfreundlichkeit fordern und fördern, und persönliche Beziehungen anbieten. So ermöglichen wir den bei uns lebenden Kindern und Jugendlichen alternative Verarbeitung ihrer sowohl entwicklungstypischen als auch traumaspezifischen Konflikte. Hierzu gehören Erfahrungen der Selbstwirksamkeit über ein erfolgreiches Handeln in der Alltagswelt; Erfahrungen des Selbstwertes über Rückmeldungen durch signifikante Andere, sowie Erfahrungen der Selbst-Einbindung über eine Integration in eine größere Gemeinschaft (Dörr 2013 ebd. :17).

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