Gesetzliche Grundlagen & Zielgruppen

Die gesetzlichen Grundlagen unserer stationären Arbeit

 

In der Familienwohngruppe und den Erziehungsstellen der Florack & Skrobanek GbR werden junge Menschen nach den folgenden rechtlichen Grundlagen aufgenommen:

 

  • Hilfe zur Erziehung in einer sonstigen betreuten Wohnform nach § 27, § 34 SGB VIII
  • Hilfen für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII mit Ausnahme der §§ 29, 30 und 33 SGB VIII
  • Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35a SGB VIII

 

Die Hilfen werden auf Dauer vorgehalten bis

 

  • eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie möglich ist,
  • die Beheimatung in eine andere/weiterführende Lebensform erfolgt,
  • zur Verselbständigung.

 

Zielgruppe, Aufnahme- und Ausschlusskriterien

 

Das Angebot richtet sich an Jungen und Mädchen zwischen 0 und 27 Jahren, deren Erziehung durch die Herkunftsfamilie nicht mehr gewährleistet werden kann. Aufgrund ihrer oft traumatischen Lebenserfahrungen benötigen sie zwar einen professionell-pädagogischen Rahmen, eignen sich aber eher für ein familiäres Umfeld als für eine Wohngruppe in einem Heim. Durch das familiäre Setting wird ein überschaubares und verlässliches Lebensumfeld mit konstanten Bezugspersonen geschaffen. Unsere Angebote richten sich auch an Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer seelischen Behinderung beeinträchtigt sind, ihre Entwicklung länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist (§ 35a SGB VIII).

 

Kinder und Jugendliche mit folgenden Störungsbildern nach den Definitionen des ICD-10 finden Aufnahme, eine Teilzustimmung des jungen Menschen wird vorausgesetzt:

 

  • Pubertäre Krisen
  • Jugendliche Delinquenz
  • Entwicklungsstörungen und -verzögerungen
  • Störung des Sozialverhaltens und der Emotionen
  • Störungen mit oppositionellem Trotzverhalten
  • Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung
  • Störungen der motorischen Fertigkeiten
  • Kommunikationsstörungen
  • Ticstörungen
  • Störungen der Ausscheidung (Enuresis und Enkopresis)
  • Vermeidungsverhalten und Angststörungen
  • Depressive Verstimmungen
  • Abklingende somatoforme Störungen
  • Dissoziative und posttraumatische Störungen
  • Schlafstörungen
  • Störungen der Impulskontrolle
  • Bindungs-, Anpassungsstörungen
  • Schulleistungsstörungen, Schulverweigerung
  • Posttraumatische Störungen, die sekundär zu seelischen Behinderungen führen können, wie zum Beispiel Missbrauch, Verlust eines oder beider Elternteile etc.

 

Zu den Ausschlusskriterien gehören:

 

  • Krankheiten, die einen Aufenthalt in einer psychiatrischen Abteilung notwendig machen
  • Akute Suchtkrankheit bei Heroin, Kokain, Designerdrogen, Alkohol etc.
  • Fehlende Teilzustimmung
  • Fehlende Passung (Zündeln, sexuelle Delinquenz, Tierquälerei)
  • Geistige Behinderung (mittelgradig, schwer)

 

Es werden nicht nur junge Menschen aus dem Alb-Donau-Kreis aufgenommen, wir berücksichtigen auch Anfragen aus anderen Kommunen und Landkreisen Baden-Württembergs oder aus anderen Bundesländern.

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