Die gesetzlichen Grundlagen unserer stationären Arbeit
In der Familienwohngruppe und den Erziehungsstellen der Florack & Skrobanek GbR werden junge Menschen nach den folgenden rechtlichen Grundlagen aufgenommen:
Die Hilfen werden auf Dauer vorgehalten bis
Zielgruppe, Aufnahme- und Ausschlusskriterien
Das Angebot richtet sich an Jungen und Mädchen zwischen 0 und 27 Jahren, deren Erziehung durch die Herkunftsfamilie nicht mehr gewährleistet werden kann. Aufgrund ihrer oft traumatischen Lebenserfahrungen benötigen sie zwar einen professionell-pädagogischen Rahmen, eignen sich aber eher für ein familiäres Umfeld als für eine Wohngruppe in einem Heim. Durch das familiäre Setting wird ein überschaubares und verlässliches Lebensumfeld mit konstanten Bezugspersonen geschaffen. Unsere Angebote richten sich auch an Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer seelischen Behinderung beeinträchtigt sind, ihre Entwicklung länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist (§ 35a SGB VIII).
Kinder und Jugendliche mit folgenden Störungsbildern nach den Definitionen des ICD-10 finden Aufnahme, eine Teilzustimmung des jungen Menschen wird vorausgesetzt:
Zu den Ausschlusskriterien gehören:
Es werden nicht nur junge Menschen aus dem Alb-Donau-Kreis aufgenommen, wir berücksichtigen auch Anfragen aus anderen Kommunen und Landkreisen Baden-Württembergs oder aus anderen Bundesländern.